Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollenmeister

Stollenmeister

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch Stolle- 
wie Stöllner 
  • von den lehen wolde der stollemeister ein subendes haben, des wollen im die urborer nicht geben
    1325/60 Zycha,BöhmBgr. II 441
  • sind dem mal und das tifist nicht ein stolle ist und sein wasser zuhet in den stollen, beweisset der stollenmeister mit seiner hantvest, das im der herzog den stollen zu einem erbstollen volihen hat
    1339/61 Wutke,SchlesBergb. I 23
unter Ausschluss der Schreibform(en):