Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollensteiger
Artikel davor:
Stollenhaupt
Stollenherr
Stollenhieb
stollenhoch
Stollenkost
Stollenmeister
Stollenmundloch
Stollenrecht
Stollenregister
Stollenschichtmeister
Stollensteiger
, m.
Aufseher in einem Stollen (I)
vgl.
1Steiger (I)
- [der] einfahrer soll ... gute acht haben ... [auf] die stollen-steiger1693 Schönberg,Berginformation 51
- damit keine berg-leute ... von denen stolln-steigern ... welche ohne ... vorhergehende anordnung einigen bergmann zu foͤrdern keineswegs befugt seyn sollen, zur stolln-arbeit genommen, sondern ... die bereits verhandene lehr-haͤuer mit vor ort gebrauchet werden moͤgen1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1397Faksimile - in Google Books