Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stollensteiger

Stollensteiger

, m.

Aufseher in einem Stollen (I) 
  • [der] einfahrer soll ... gute acht haben ... [auf] die stollen-steiger 
    1693 Schönberg,Berginformation 51
  • damit keine berg-leute ... von denen stolln-steigern ... welche ohne ... vorhergehende anordnung einigen bergmann zu foͤrdern keineswegs befugt seyn sollen, zur stolln-arbeit genommen, sondern ... die bereits verhandene lehr-haͤuer mit vor ort gebrauchet werden moͤgen
    1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1397
unter Ausschluss der Schreibform(en):