Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelfeld

Stoppelfeld

, n., Stopfelfeld, n., Stupfelfeld, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(zumindest weitgehend) abgeerntetes Stück Ackerland mit Stoppeln 
  • alßbalt die kuhwaiden in dießen ... dörfern in daß stopfelfeld fahren, daß die schäffer alßbalt ... mit den schaffen hernach fahren
    1550 KirchheimW. 239
  • und gebühret den bauern nicht das gantze stoppel-feld in die heinung miteinzuziehen
    1621 CöllnKons. 486
  • jn die stupfel-feldere sollen weder die bauern, hirthen oder schaͤfer mit ihrem viehe ehender treiben, als biß die aecker von dem getraide und garben, sowohl als denen zehend-garben voͤllig leer und frey ist
    1759 Wüst,Policey VIII 287
  • [ein jeder schaffmeister hat macht] in der ernden in daß stopfelfeld zu fahren, sobald das feld mit der frucht gelehret ist
    18. Jh. (Hs.) SchriesheimW. 88
unter Ausschluss der Schreibform(en):