Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoppelweide

Stoppelweide

, f., Stopfelweide, f.
abgeerntetes Feld, das als Weidefläche genutzt wird; auch: der dortige Weidgang des Viehs, die Zeit (nach der Ernte) in welcher der Weidgang stattfindet, das Weiderecht