Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoßacker

Stoßacker

, m.

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schmaler Ackerstreifen, der (zusammen mit weiteren parallel liegenden Stoßäckern) mit der Schmalseite an die Langseite eines Anthauptackers (Angewann II) grenzt
Sachhinweis: SchrBodensee 30 (1901) 58
  • und sol dannen hin ain frid ston vntz an die stossägker 
    1433 SchweizId. I 68
  • hat daz gemaine markt ... wegen des panwein ein ort von unserer gemain oberhalb des gschloss ... so anjetzo der H. stoßacker einzufangen geben
    1688 Steiermark/ÖW. X 216