Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stoßeis

Stoßeis

, n.

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Vereisen der Wasseroberfläche, Eisgang
bdv.: Stoß (XI)
  • ob auch ein stoßeüß oder andere güß und wassergefährligkeit in die Tohnau komen wolt und der verg sich [der] schöffarth schaden zu nemen besorget, sollen ihme die nachbern dieselbigen ohne verwildern helfen außziehen
    1563 NÖsterr./ÖW. IX 355