Strafgewalt, f., m.
Strafgewalt, f., m.
Recht und Macht zu strafen (I); auch die hierzu berechtigte Institution
bdv.:
Strafung (V)
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so ist doch solcher straff-gewalt in folgenden zeiten denen ehe-maͤnneren nicht mehr auf solche weiß zugelassen1727 Leu,EidgR. I 357 Faksimile
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mithin erstrecket sich die straff-gewalt einer obrigkeit keinesweges auf die innerliche boßheit der gedancken1748 Heineccius,AkadRed. 776
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in kommunsachen eine strafgewalt auszuuͤben1785 Fischer,KamPolR. I 691 Faksimile
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verhaͤltniß der richterlichen strafgewalt zu dem landesherrlichen begnadigungsrechtKurBadRegBl. 2 (1804) 165
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die furcht vor dem strafschwerte schwindet tief herab, wenn sie die strafgewalt in ihrer schwachheit erblicken1812 Pfister,Räuberb. II 11