strangulieren, v.

mit einem Strang (I) erwürgen; auch: am Galgen aufhängen; ua. als Todesstrafe, als Gnadenerweis bei der Feuerstrafe
  • wardt ein italianer strangulirt vnd gefirtheillt
    1547 Schulz,FremdWB. IV 483
  • darumb er ouch heimlich gestranguliert und also todt verbrent worden
    1567 SchweizId. XI 2292 Faksimile
  • ein dieb, so sechsmal mainaydig worden ... mit ruten ausgestrichen, ... hernach strangulirt
    1586 SchmidtScharfRiTb. 92
  • [M. jud hat] wo er bey den judenen etwas erschnappen koͤnnen, alles gestolen, aus sondern gnaden alhie außerhalb des gerichts an die spitzen stranguliert
    1590 SchmidtScharfRiTb. 30
  • [der selim hat] zween brüder ... und fünff brüder kinder strangulieren laßen
    1602 Wendunm. III 464
  • [daß B. mit dem feuer zum tod,] jedoch daß sie zuvorderst strangulirt ... werde, hinzurichten ... sey
    1664 PreußJb. 132 (1908) 73
  • wann ein strangulierter an statt des stricks, damit er stranguliert worden, an eine ketten gehenckt wird: 30 kr.
    1727 NeuburgKollBl. 86 (1921) 67