strangulieren, v.
strangulieren, v.
mit einem Strang (I) erwürgen; auch: am Galgen aufhängen; ua. als Todesstrafe, als Gnadenerweis bei der Feuerstrafe
bdv.:
strängeln,
strangieren
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wardt ein italianer strangulirt vnd gefirtheillt1547 Schulz,FremdWB. IV 483
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darumb er ouch heimlich gestranguliert und also todt verbrent worden1567 SchweizId. XI 2292 Faksimile
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ein dieb, so sechsmal mainaydig worden ... mit ruten ausgestrichen, ... hernach strangulirt1586 SchmidtScharfRiTb. 92
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[M. jud hat] wo er bey den judenen etwas erschnappen koͤnnen, alles gestolen, aus sondern gnaden alhie außerhalb des gerichts an die spitzen stranguliert1590 SchmidtScharfRiTb. 30
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[der selim hat] zween brüder ... und fünff brüder kinder strangulieren laßen1602 Wendunm. III 464
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[daß B. mit dem feuer zum tod,] jedoch daß sie zuvorderst strangulirt ... werde, hinzurichten ... sey1664 PreußJb. 132 (1908) 73
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wann ein strangulierter an statt des stricks, damit er stranguliert worden, an eine ketten gehenckt wird: 30 kr.1727 NeuburgKollBl. 86 (1921) 67