Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitfrage
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, f.
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Streitgegenstand, umstrittene Angelegenheit, streitiger Punkt, Diskussionspunkt
bdv.:
Streitpunkt
- von noch neun hochbedencklichen streitfragen, die zu eroͤrtern vnd zu bedencken seyn1647 Spee,Cautio Register
- daß sie [prediger] ... so wohl auf der cantzel als auch sonsten von allen streit-fragen in conformitaͤt der ... ergangenen verordnungen abstrahiren wie auch insgemein aller anzuͤglichen .... expressionen sich gaͤntzlich enthalten ... sollen1722 CCMarch. I 1 Sp. 548Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- uebrigens stehen, bey beurtheilung einzelner streitfragen, die allgemeinen gesetze den provinzialgesetzen, diese den besondern statuten ... nach1794 PreußALR. Einl. § 21
- der richter kann von amtswegen in dem lauf eines prozesses die vorlage der bücher zur einsicht verordnen, um dasjenige, was auf die streitfrage bezug hat, daraus auszuziehenBadLR. 1809 Anh. Satz 15Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte