streithängig, adj.
streithängig, adj.
vor Gericht anhängig; rechtshängig
bdv.:
rechtshängig (I)
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es were in der kaiserl. cammer die jurisdiction oder oberbottmässigkeit über die Weszer zwischen dem herrn grafen und ihnen streithängig1671 DWB. X 3 Sp. 1381
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daß er mit herrn von C. ratione praestandorum contractus an dem hochpreißlichen cammer-gerichte streithaͤngig seye1755 Hempel,JurLex. VII 76