Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Streitschrift

Streitschrift

, f.

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I Abhandlung, die vehement (oft polemisch) gegen etw. oder jn. Position ergreift
  • streitschrifen ... wider die papisten, sacramentierer und andere falsche lerer
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 455
  • daß durch die bisherige im druck heraus gekommene schmaͤh- und streit-schrifften allerhand uͤbele inconvenientzien entstanden
    1735 CCMarch. I 2 Sp. 266
II schriftliche Stellungnahme einer Partei in einem Gerichtsprozess
  • daß die subsumtio oder minor propositio noch bey weitem nicht so richtig, als ex parte Suecorum dafuͤr gehalten werden will, wie die hinc inde daruͤber ausgegangene streit-schrifften zu erkennen geben
    1654 Moser,StaatsR. 39 S. 419
  • im ordentlichen prozeße ... hat jeder streitende theil das recht wenigstens zwo streitschriften zu uͤberreichen ... naͤmlich: 1) der klaͤger die klagschrift, und 2) der beklagte die exceptionsschrift, dann wieder 3) der klaͤger die replick, und 4) der beklagte die duplick
    1784 Hanzely,Reichshofrat. II 303
  • dass die beweisantretung mit den ersten streitschriften verbunden wird
    1815 Gönner,EntwGesB. II 208
III schriftliche Stellungnahme in einer Streitfrage
  • es ist von verschiedenen landwirthen in zweifel gezogen worden, ob die schweine ein nuͤtzliches haushaltungsvieh sind ... in den leipziger sammlungen [sind] deshalb einige kleine streitschriften gewechselt worden
    1758 v.Justi,Staatsw. I 603