Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stückarbeiter

Stückarbeiter

, m.


I Handwerker, Geselle oder Arbeiter, der pro Stück entlohnt wird
bdv.: Stückwerker
  • soll ein meister mehr nicht dann vier stuͤhl förderen ... wann aber ein meister etliche oder die meiste stuck-arbeither hette und ein anderer ehrlicher meister einen von nöthen were, so soll der, so die meisten förderet, verbunden sein, ihme einen folgen zelaßen
    1686 ZürichZftG. II 698
  • stuͤck-arbeiter: ... giebt es auch unter denen handwercks-gesellen zweyerley, andere so stuͤckweise, andere so auf wochelohn arbeiten
    1722 Beier,HdwLex. 422
  • stückwerk: ... arbeit, welche ein handwerker dem kaufmanne, welcher damit handelt, stückweise bringt; daher solche handwerker oder fabrikanten auch stückarbeiter und stückwerker genannt werden
    1780 Adelung IV 847
II wie Stückmeister (I) 
  • [bey meisterstuͤcken werden] die muthende ... stuͤck-arbeiter, der meister aber, in dessen werckstatt zu deren bereitung hingewiesen worden, der stuͤck-meister genannt
    1722 Beier,HdwLex. 422