Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stückweise

stückweise

, adv.

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I nach Stücken (I 1 od. III 1)
  • ein yeglicher, der do käes verkauft stuckweis oder an der wag, der sol nit mer gewinnen wan von einem pfunt ein den.
    vor 1307? Tomaschek,Trient 141
  • [leinen tuͤcher sullen sie] stugkweyse oder zw ainzigen nach der ellen verkauffen
    1473 KitzbühelStR. 82
  • van die waren ..., so ahne mähte verkofft werd stückwyße, ahne gewicht, oder by tall, moegen van idtlick schaep ein witt genehten
    1648 OstfriesBauerR. 53
  • sollen keine frembde handelsleute ... centner-, pfundt-, stuͤck- oder ellen-weise ihre waaren ... verkauffen
    1692 LeipzStO. 182
  • [reusche kaufleute haben] freyheit, alle ihre reusche waaren, als leinwand ... knoblauch, peitschen, pferde-decken ... ins gros und kleine, stuͤckweise und bey ellen zu verkaufen
    1731 RevalStR. II 392
  • der fleischaufschlag wird ... entweder stuͤck- oder pfundweiß eingebracht
    1774 Wagner,Civilbeamte II 85
II
fassweise; in Stückfässern 
vgl. Stück (V)
  • von den weynn oder anderm getranckk, die man aymer, halb aymer, viertail oder gancz stükk weis in all ander stet vnd märgkt ... verkawffent
    1417 Wasserburg 114
III abschnittsweise; in Abschnitte aufgeteilt; Punkt für Punkt
vgl. Stück (X)
  • damit ... gehalten werden sol, wie stückwyß vnnd vnderschidlich hernach geschriben folget
    FrankfRef. 1509 fol. 48v
  • wenn ein nauer rath aufgangen ist, soll der alte rath dem nauen die handel ... stückweis vortzeichnet vbergeben
    1540 JenaStO. Art. 2
  • sollen die pfarher ... das gotlich gesetz, in den zehen geboten gefasset, bei dem volk ... stückweis auslegen
    1544 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 14
  • [man sollte] einen auszug von allen wichtigen gesetzen machen und denselben von zeit zu zeit stuͤckweise nach gewissen materien entweder auf der kanzel oder bey andern versammlungen des volkes oͤffentlich ablesen lassen
    1758 v.Justi,Staatsw. I 370
IV (in Stücke) aufgeteilt, in Stücken (II); auch: nach und nach
  • so auch jemandts diß falls loͤsen will, wirdt jhme nicht verstattet solches stuͤckweiß zuthun, sonder in den samentlichen kauff zu tretten zugelassen
    PfalzLR. 1582 II 9
  • wann man das lächengůt stuckswyß und ettlicher maßen zertheylt hingeben dörffte, das in sollichen begäbenden fhal unser lechengůt dergestalt zertheylt und stuckswyß möge hingeben werden
    1615 BernStR. VII 1 S. 221
  • es kann auch auf geltstagen ein lehen, falls kein kaͤuffer dasselbe ... sammethaft zu handen nemmen wollte, stucksweise hingegeben werden
    1762 BernStR. VII 2 S. 859
  • [wenn] ein werk ihnen [werkmeister und mitgesellen] nicht saͤmtlich und uͤberhaupt, sondern allein stuͤckweise verdinget, [ist] ein ieder derselben allein fuͤr sein verdingt stuͤck und weiter nicht red und antwort zu geben schuldig
    1762 Wiesand 742
  • die domainen und cammer-guͤther in den provinzen C. und M. bestehen nicht in ganzen aemtern, sondern liegen hin und wieder stuͤckweise zerstreuet
    1782 HistBeitrPreuß. II 49
  • bey einem werk, das nach dem stück oder maas bestellt ist, kann die prüfung stückweis geschehen
    BadLR. 1809 Satz 1791
V in Form von Stückgut (II) 
  • darf kein schiff seine ladung stückweise einnehmen, welches nicht zum wenigsten 150 lasten tragen kann
    1776 Krünitz,Enzykl. VIII 327
  • wird das schiff nach lasten, packen oder fässern stückweise beladen, und der schiffer hat die fracht mit den befrachtern unmittelbar geschlossen: so muß er ebenfalls einen schriftlichen contrakt darüber mit jeden von ihnen errichten
    1794 PreußALR. II 8 § 1622
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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