Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlsitz

Stuhlsitz

, m.

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I Innehabung des Papstamtes
bdv.: Stuhlwürde
  • in diesem jahr starbe auch p[abst] B. IV ... nach zweyjaͤrigem stul-sitze 
    1668 Fugger,Ehrensp. 406
II peinliche Befragung auf einem Folterstuhl
  • sintemahlen sie aber in ihren widersprechen verstockt gebliben, alss habe ich abends ... den stuellsitz zu widerhollen ... befelch geben
    1673 SteirGBl. 3 (1882) 162