Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stuhlspaltung

Stuhlspaltung

, f.

wie Schisma 
bdv.: Stuhlzweiung
  • [Papst Clemens VIII] muste aber nach 4 jahren wieder abtretten und also der langen stul-spaltung ein ende machen
    1668 Fugger,Ehrensp. 438