Stundenrecht, n.
Stundenrecht, n.
Recht zur amtl. Festsetzung der Uhrzeit; auch: Recht für best. Vorgänge die (auch fiktive) zeitliche Abfolge oder Terminierung festzulegen
-
stunden-recht: ... es kommt aber das recht, denen stunden maaß und ziel zu geben, der hohen landes-obrigkeit zu1748 Struve,Erkl. 483
-
[Buchtitel: F.G. Struve,] vom stunden-recht [Leipzig 1752]
-
stunden-recht: das recht gewisse handlungen nach stunden einzurichten und zu bestimmen1762 Wiesand 1039 Faksimile