Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stundenschreiben

Stundenschreiben

, n.

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Eilbrief?
  • wann ew. maj. gnädigst beliebig, des herzogen zu L. ... durch ein stundenschreiben ihren allergnädigsten consens zu entlassung ... auf dero inständig anhalten verständigen [zu lassen]
    SchlesActaPubl. Jg. 1622/25 S. 128