Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stundenuhr

Stundenuhr

, f.

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auch Stund- 
Uhr, insb. Turmuhr, Sanduhr
  • horalogium - stund-uwer 
    15. Jh. DiefenbGl. 280b
  • welcher, wann jetztbesagte stundvhr außgeloffen, nicht da ist, ... sol zur straff verfallen seyn drey kreuͤtzer
    BadLO. 1622 Bl. 131
  • es sollen auch die beyden obermeister allewege eine stunde zuvor erscheinen und einen sand-seyger oder stunduhr auf den tisch sezen ... und do einer ... die benannte stunde nicht erscheinen würde und hätte die uhr geschlagen oder wäre der seyger niedergeleget, so soll ein ieder einen gr. zur straffe entrichten
    1687 ZThür.2 32 (1937) 89
  • F. wegen nachlaͤßigkeit in stellung der stunden-uhren zur bruͤche gesetzet
    1730 CCHolsat. III 431
  • notification einer ... oͤffentlichen collecte zur weitern vollendung des ... st. Michaelis-thurms und anschaffung einer stunden-uhr 
    1781 HambVerordnSamml. I 439