Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stupfelbeere
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Stundenzettel
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Stundhuldung
Stundrufer
Stundung
Stunze
Stupf
Stupfbank
Stupfelbeere
, f.
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Weintraube aus einer (verbotenen) Nachernte
vgl.
stupfeln,
Stupfelwein
- swer stupffelbere oder stupfelwiͤn kauffet oder stupfeler heltet oder hauset, der git unserm herren 1 ℔ ₰ und sol die stat ruͤmen ein jarvor 1350 WürzbPol. 73
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2Stupfgeld
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