Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stupfelbeere

Stupfelbeere

, f.

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Weintraube aus einer (verbotenen) Nachernte
  • swer stupffelbere oder stupfelwiͤn kauffet oder stupfeler heltet oder hauset, der git unserm herren 1 ℔ ₰ und sol die stat ruͤmen ein jar
    vor 1350 WürzbPol. 73
unter Ausschluss der Schreibform(en):