stupfeln, v.

eine Nachernte, insb. (Trauben-)Nachlese vornehmen; auf fremdem Grund verboten
  • es sol niemandts in die wein garten stupfeln gehen, es sei denn allenthalben gantz ... abgelesen vnd die hüter haben ire hut aufgehaben, die bus zcehen schilling
    1540 JenaStO. Art. 126 Textarchiv: JenaStO. Art. 126ff.
  • daß in weingardt sonderlich durch das stupfeln an trauben wie nicht weniger an krautt, obst, rüben ... vielen großen schad wiederfahren
    1759 Heuß,HeilbronnWeinbau 115