stupfeln, v.
stupfeln, v.
eine Nachernte, insb. (Trauben-)Nachlese vornehmen; auf fremdem Grund verboten
vgl.
Stupfelbeere
-
es sol niemandts in die wein garten stupfeln gehen, es sei denn allenthalben gantz ... abgelesen vnd die hüter haben ire hut aufgehaben, die bus zcehen schilling1540 JenaStO. Art. 126 Textarchiv: JenaStO. Art. 126ff.
-
daß in weingardt sonderlich durch das stupfeln an trauben wie nicht weniger an krautt, obst, rüben ... vielen großen schad wiederfahren1759 Heuß,HeilbronnWeinbau 115