Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stupfwort

Stupfwort

, n.

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Beleidigung, Beschimpfung
bdv.: Stocherwort
  • das wolt der gegentheil nicht gestehn etc. mit etlichen stupffworten, sie liessen sich diß anwettung nicht jrren
    1511/12 Frey,Pract. 513
  • sollen sie sich aller stupff, schmehe, vnd scheltwort, enthalten, ... auch kein schrifft, so schmaͤhelich, ... eynbrengen
    FrankfRef. 1578 I 5 § 4