Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stutzung

Stutzung

, f.

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I Ab-, Beschneiden; als Leibesstrafe
  • straffen als nemblichen die radbrechung ... brandmarck und stutzung der ohren
    1729 NArchHeidelb. 3 (1898) 193
II Aufschub, insb. Zahlungsaufschub
  • die furssten alle begerten ein stutzung der sachen, und hielten mit dem konig von Polen ein tag zu B.
    1521/37 PreußGeschSchr. II 7
  • soll einem jeden frembden in denen flecken mit allen ... revalschen buͤrgern ... zu handeln frey stehen, es sey auff borg, verstreckung, stutzung, kauff oder andere manier
    1653 RevalStR. II 278