Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stutzung
Stutzung
, f.
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I
Ab-, Beschneiden; als Leibesstrafe
vgl.
schlitzen (I),
1stutzen (I)
- straffen als nemblichen die radbrechung ... brandmarck und stutzung der ohren1729 NArchHeidelb. 3 (1898) 193
II
Aufschub, insb. Zahlungsaufschub
vgl.
1stutzen (II)
- die furssten alle begerten ein stutzung der sachen, und hielten mit dem konig von Polen ein tag zu B.1521/37 PreußGeschSchr. II 7
- soll einem jeden frembden in denen flecken mit allen ... revalschen buͤrgern ... zu handeln frey stehen, es sey auff borg, verstreckung, stutzung, kauff oder andere manier1653 RevalStR. II 278Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)