Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sudler

Sudler

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Sudelkoch, Marketender 
vgl. sudeln (I)
  • das kain südler aus dem haus ze tragen nichts verkauff
    1505 Schöpf,TirolId. 728
  • welcher sudler, marquetenter ... im feld ... essen und trincken ... theurer, als es verordnet und befohlen, verkaufft, sol dajenige, so er mit und bey sich hat, an den proviantmeister ... verbrochen haben
    1625 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 326
  • [dem Proviantmeister obliegt,] daß die sudler kost zurichten, daran die kriegsleute nicht ihren schaden essen
    1. Hälfte 17. Jh. ZDKulturg.2 4 (1875) 579
  • [unnuͤtzes gesindlein unter den soldaten verhandleten] mit den sudlern, marquatennern gegen zugefuͤhrten wein
    1710 StaatsKlugheit 493
II unberechtigt arbeitender, ungelernter oder zunftloser Handwerker; Pfuscher, schlechter Arbeiter; auch als Schimpfwort
vgl. Sudelbeck
  • werden eitel suddeler, huͤmpeler, soͤker draus, die viel verseumen und niemand nichts zu liebe oder danck machen
    1534 LutherGesAusg. I 51 S. 224
  • ein pfuscher ... oder sudler ist derjenige, welcher eine handwerks-arbeit unbefugter weise verrichtet
    1779 Weisser,RHandw. 208
unter Ausschluss der Schreibform(en):