Sukzessionsstreit, m.

Erbfolgestreit
  • die einkommen der lande ... sollen sein unsers sohns L., sowol in communione als nach ausstrag und erledigung des successions streites ... zu des landes defension
    1613 NeuburgKollBl. 69 (1905) 7
  • in lehnen und stamm-guͤtern folgten keine toͤchter, so lange der manns-stamm vorhanden war ... welches der moͤmpelgardische successions-streit noch neuerer zeit gezeigt hat
    1758 Estor,RGel. II 64 Faksimile
  • derjenige hitzige successions-streit, welcher bey dem kayserl reichs-hofrath bekanntermassen anhaͤngig worden
    1762 Cramer,Neb. 29 S. 49 Faksimile
  • ob die landtagsfaͤhigkeit oder die persoͤnliche qualification zur ausuͤbung der landstandschaft auf diesen successionsstreit einfluß habe?
    1802 Runde,Beitr. II 556 Faksimile