Sukzessionswerk, n.
Sukzessionswerk, n.
(vertragliches) Regelwerk über eine Erb- sonstige oder Nachfolge
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es sey principaliter dohin zu sehen, wie man daß succeßionwerke wo muglich oder menschliche vor dißmal rectificire1605 ActaBrandenb. I 215
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[wann] ehe das successions werk guetlich oder rechtlich erörtert würd, wir ... mit todt abgehen sollten1613 NeuburgKollBl. 69 (1905) 7