Summari'erkenntnis, Summarienerkenntnis, f.
Summari'erkenntnis, Summarienerkenntnis, f.
summarische (I) Entscheidung
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als so einer in anruͤffung richterlichen ampts begert den vatter zuzwingen, daß er jn neret vnd erhielt, aber der vatter dargegen sagt vnd gestuͤnd nit, daß er sein son were, da laßt das keyserlich recht zů, daß durch summari erkantniß vnd on weiter erforschung der geburt halben, der richter befelhe, daß der son generet vnnd erhalten werde. darumb so werden durch summari erkantniß die streitigen sachen beigelegt1550 Gobler,Rsp. 99v Volltext (und Faksimile)
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vnnd ist mit einer summarien erkantniß gnug in allen denen fragen, welche ... dermassen gethon vnd geschaffen seind, daß jhre verrichtung den streitigen partheien kein vorfang oder nachtheyl gepuͤrt, damit sie jr recht sunst in einem andern gericht vol fuͤren moͤgen1550 Gobler,Rsp. 99v Volltext (und Faksimile)