Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelbrot

Tafelbrot

, n.

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(feines) Brot für eine festliche Tafel (VIII 8) 
  • sollen die spielleute, vffwaͤrter, opffermaͤnner vnd koͤche keine essenspeise und getraͤnck naher hause abholen lassen, noch jhnen dergleichen weniger das taffelbrodt außgefolget ... werden
    1654 HessSamml. II 228