Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelsilber

Tafelsilber

, n.

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Gesamtheit der für eine festliche Tafel (VIII 8) bestimmten Bestecke, Geschirre und Dekorationsobjekte aus Silber (I 2) (oder einem anderen Edelmetall)
  • weiter lassen wir ihnen von tafel-silber gnͤdigist zu ein gießbeck und kandl, loͤffel und saltz-faß, wie auch trinckbecher und kaͤndl
    1671 CAustr. II 154