Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelstube
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Tafelrunde
Tafelrunden
2Tafelrunder
Tafelsamstag
Tafelsilber
Tafelsteher
Tafelstube
, f.
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I
Speiseraum, Refektorium
vgl.
Tafel (IX)
- das ufm schlos zu E. ... noch eine große stuben ... die hat der ertzbischof zue M. vor eine tafelstoben1584 AnnNassau 56 (1936) 132
- soll dieselbige [hof-ordnung] in unserer tafel-stuben, wie auch da sonsten gespeiset wird, oͤffentlich auf eine tafel geschrieben, angehaͤngt ... werden1648 Moser,Hofr. I Beil. 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er [ober-hofmeister] soll bey waͤhrender mahlzeit acht geben, daß ... in der tafel-stube alle confusion und ... tumult verhütet bleibe1688 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 725Faksimile - in Google Books
- weil auch der vor diesen gebräuchliche andreae schmauß abgegangen, wovor einen jeden herrn 1 stübgen wein aus der tafel-stube guth gethan wird1754 BeitrGoslar I 81
- speisten selbe in dem gotteshaus, benantlich in der ordinari tafelstuben1758 FreibDiözArch. 23 (1893) 37Faksimile - in Google Books
II
Amtsstube, Gremium der Tafelherren
vgl.
Stube (II 2 a)
- [haben] die ehrliche gilden angehalten, die taffel-stube auf den rathhause mit 4 personen solcher gestalt zu besetzen1682 Moser,RStHdb. I 817