Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tafelstube

Tafelstube

, f.

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I Speiseraum, Refektorium
vgl. Tafel (IX)
  • das ufm schlos zu E. ... noch eine große stuben ... die hat der ertzbischof zue M. vor eine tafelstoben 
    1584 AnnNassau 56 (1936) 132
  • soll dieselbige [hof-ordnung] in unserer tafel-stuben, wie auch da sonsten gespeiset wird, oͤffentlich auf eine tafel geschrieben, angehaͤngt ... werden
    1648 Moser,Hofr. I Beil. 40
  • er [ober-hofmeister] soll bey waͤhrender mahlzeit acht geben, daß ... in der tafel-stube alle confusion und ... tumult verhütet bleibe
    1688 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 725
  • weil auch der vor diesen gebräuchliche andreae schmauß abgegangen, wovor einen jeden herrn 1 stübgen wein aus der tafel-stube guth gethan wird
    1754 BeitrGoslar I 81
  • speisten selbe in dem gotteshaus, benantlich in der ordinari tafelstuben 
    1758 FreibDiözArch. 23 (1893) 37
II Amtsstube, Gremium der Tafelherren 
  • [haben] die ehrliche gilden angehalten, die taffel-stube auf den rathhause mit 4 personen solcher gestalt zu besetzen
    1682 Moser,RStHdb. I 817