Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagnete
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Tagnete
, f.
Altkleider-, Trödelmarkt
bdv.:
Tändete
- er muß offtermalß seine schuld zu bezahlen seine guͤtter versehen oder seine kleider auf die tagnet bringenR. Greene, Proceß zw. d. Sammeten u. Tuchen Hose (1650) B iiiiv
- tagnet, ein öffentlicher ort oder bude, und kleider und allerhand hausgeraͤth zum verkauf ausgeboten wird1785 Hennig,PreußWB. 271Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der trödel, ... der öffentliche platz, wo die trödelleute alte kleider und geräthschaften feil haben, der, wenn es ein marktplatz ist, der trödelmarkt heißt, ... in Danzig die tagnete, aus dem poln. tanj, wohlfeil1801 Adelung2 IV 688Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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