Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagrechnung

Tagrechnung

, f.

auch Tages- 

I wie Tagregister (II) 
  • daß sie ... alle tag- und wochen-rechnungen fleißig besehen
    1593 Moser,Hofr. I 160
  • unser muͤhlschreiber soll einem jedweden maalgast uͤber seine frucht ein gebuͤrlich zeichen gegen entrichtung der gewoͤhnlichen maalheller zu geben schuldig seyn ... die zeichen alßbald in seine tag- und wochenrechnungen einschreiben
    1677 HessSamml. III 90
II Berechnung einer Frist nach Tagen
  • die schon im römischen rechte gegründete begünstigung des angegriffenen (welcher durch den zeitablauf einen nachtheil erleiden soll) ... [macht] nöthig, diese tagesrechnung so einzurichten, dass die zeit dadurch verlängert wird
    MagKrimRWestf. 3 (1811) 486