Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tagrechnung
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Tagnete
Tagneter
Tagpfand
Tagpfennig
Tagrechnung
, f.
auch Tages-
I
wie Tagregister (II)
- daß sie ... alle tag- und wochen-rechnungen fleißig besehen1593 Moser,Hofr. I 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unser muͤhlschreiber soll einem jedweden maalgast uͤber seine frucht ein gebuͤrlich zeichen gegen entrichtung der gewoͤhnlichen maalheller zu geben schuldig seyn ... die zeichen alßbald in seine tag- und wochenrechnungen einschreiben1677 HessSamml. III 90Faksimile (ca. 467 KB)
II
Berechnung einer Frist nach Tagen
- die schon im römischen rechte gegründete begünstigung des angegriffenen (welcher durch den zeitablauf einen nachtheil erleiden soll) ... [macht] nöthig, diese tagesrechnung so einzurichten, dass die zeit dadurch verlängert wirdMagKrimRWestf. 3 (1811) 486