Tagsatzungsbefehlabschrift, f.
Tagsatzungsbefehlabschrift, f.
Abschrift eines Tagsatzungsbriefs
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mag der cläger mit fürlegung ordentlicher pothenstellung und tagsazungsbevelch-abschrifft ... den ausbleibenden beclagten ... zu condemnieren begern1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 23 § 6