Tischleramt, n.
Tischleramt, n.
wie Tischlerzunft
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wie dann dies tischler-amt, bei solchen frembden meistern, gesellen und andern außer amts, solche hövel- oder schnitger-werck zu treiben nicht verstatten1697 Beccau,Husum 367
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das ambt der tischler hieselbsten, ihres ambts gewohnheit, soviel die gesellen betrifft, welche sie von dem tischler ambte zu S. ... erhalten1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
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sollte ... ein zimmer-meister gehubelte arbeit zu verfertigen sich anmaßen, so soll der werth sothaner arbeit dem tischler-amt anheim fallen1746 CCHolsat. III 1058 Faksimile
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[feuer-löschungs-anstalten:] 24 vom tischler- und schmiede-amte drucken bey der sprütze1771 HannovGBl. 8 (1905) 60