Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): tonnlägig
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Tonnenschiff
Tonnenstrafe
Tonnentalg
(Tonnenviertelchen)
Tonnenware
tonnenweise
Tonnenwerk
Tonnenzahl
Tonnenzoll
Tonnlage
tonnlägig
, adj., tonnlägigt, adj.
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bergm.
von einem Grubenbau: (nicht senkrecht, sondern) schräg, in geneigter Richtung verlaufend, iU. zu seiger (II)
von einem Grubenbau: (nicht senkrecht, sondern) schräg, in geneigter Richtung verlaufend, iU. zu seiger (II)
- wenn ein gang nicht gerade seiger faͤllt, sondern flach uͤberhenget, so nennet man es tonnlegigt, dieweil die tonnen in auff- und niedergehen aufflieget1693 Schönberg,Berginformation Anh. 98
- im berg-bau wird das liegende eines ganges genennet die seite des gesteines, darauf der gang, wenn er donlegig oder flach faͤllt, lieget oder ruhet1738 Zedler XVII 1048Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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