Kompaßbrief, m.

I Rechtshilfeersuchen eines Gerichts an das zuständige Gericht um Zeugenvernehmung oder Urteilsvollstreckung, aber auch die Bitte, eine Zeugenvernehmung durch das an sich unzuständige ersuchende Gericht vornehmen oder die Zeugen zum ersuchenden Gericht reisen zu lassen
II Geleitsbrief, Paß
  • des keisers boten sein conpaß brief wieder zugeben
    1475 NürnbChr. IV 430 Anm.
  • es soll auch niemands compaß noch geleits brieff auff dem wasser oder meer ... gewalt haben außzugeben one allein der ... admiral
    1565 Fronsperger,MeerKriegsO. 242