A. Nachruf:

Trauer um Prof. Dr. Clausdieter Schott

Die Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch trauert um

Prof. Dr. Clausdieter Schott

der am 17. Juli 2023 im Alter von 86 Jahren verstarb.

Clausdieter Schott wirkte seit 1973 als Professor für Rechtsgeschichte und Privatrecht, zunächst in Freiburg im Breisgau, dann ab 1975 bis zu seiner Emeritierung 2004 als Ordinarius an der Universität Zürich. Er war Leiter der von Karl S. Bader gegründeten „Forschungsstelle für Rechtsgeschichte“ und von 1980 bis 1992 auch Leiter des „Rechtswissenschaftlichen Seminars“. Von 1992 bis 1994 amtierte er als Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er war Mitbegründer der seit 1979 erscheinenden Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte und Mitherausgeber der Reihe Signa Iuris. Schotts Forschungsinteressen waren vielfältig, hervorzuheben sind seine Untersuchungen zu den germanischen Stammesrechten und den mittelalterlichen Rechtsbüchern. Als Anerkennung für seine Leistungen bei der Edition und Kommentierung der Sachsenspiegel-Ausgaben erhielt er 2018 den Eike-von-Repgow-Preis der Stadt Magdeburg. Besonderes Interesse hatte Schott auch an der Rechtssprache und der Rechtsikonographie, wozu er bis zuletzt forschte.

Im Jahr 1998 wurde Schott zum Mitglied der projektbegleitenden wissenschaftlichen Kommission für das Deutsche Rechtswörterbuch an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften berufen, der er 25 Jahre angehörte. Sein großes Engagement für das Wörterbuch, dessen Arbeit er beständig mit Rat und Tat unterstützte, bleibt unvergessen.

B. Neues Info-Video:

Filmporträt über das Deutsche Rechtwörterbuch

Der neue Fünfminuten-Film über die Forschungsstelle beschreibt, wie das Wörterbuch erstellt wird, gibt einen kurzen Einblick in Geschichte des Projekts und liefert ein paar Tipps und Tricks für die Benutzung der frei zugänglichen Onlineversion. Ein Klick genügt, um das Youtube-Video (als externen Inhalt) zu starten:



C. Neues DRW-Doppelheft:

DRW-Doppelheft „Bd. 14, Lieferung 7 und 8“ erschienen

Anfang 2023 konnte das vierte Doppelheft von Band 14 des Deutschen Rechtswörterbuchs abgeschlossen werden. Die Doppellieferung enthält 1118 Wortartikel - beginnend mit „taugbar“ und endend mit „Toppschilling“.

Für Band 14 hat der Verlag das Design des DRW leicht überarbeitet. Das Format der Lieferungen wurde hierbei an internationale Standards angepasst. Für den, der seine DRW-Bände binden lässt, bedeutet dies aber keine wesentliche Veränderung, da das Druckformat im Inneren gänzlich unverändert ist, die Bände daher bei der Bindung in das gewohnte Format beschnitten werden können.

D. DRW-Tagung:

Abgeschlossene Tagung „Landrechte und Landrechtsreformationen“ vom 29. bis 31. März 2023

Nach der Tagung über „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“, zu welcher der Tagungsband bereits erschienen (s.u.) ist, folgte Ende März 2023 als Seitenstück ein Blick auf die Landrechte und Landrechtsreformationen. Diese ähneln im Kern ihrem städtischen Pendant, wirken oft wie Vorläufer der heutigen Gesetze. Geregelt werden nicht nur die Organisation des städtischen öffentlichen Lebens samt Strafrecht und Prozess, sondern auch die Belange der Bürger, etwa das Familien- und Erbrecht.

Vor ca. 500 Jahren sorgte die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland für eine neue Generation der territorialen "Kodifikationen", die oft von gelehrten Juristen verfassten sog. Landrechtsreformationen. Nicht immer waren sie vom römischen Recht durchdrungen, aber doch deutlich systematischer als ihre Vorläufer. Der aufblühende Buchdruck ermöglichte die Verbreitung in oft aufwändigen Ausgaben mit kunstvollen Titelblättern. Doch was sind die besonderen Merkmale der Landrechtsreformationen? Gibt es wesentliche Unterschiede gegenüber den Stadtrechtsreformationen?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen stellten auf der Tagung bedeutende Landrechte und Landrechtsreformationen vor und diskutierten über deren Inhalte und Sprache. Ein Tagungsband ist geplant.

Das detaillierte Programm der Tagung finden Sie hier (pdf).


E. Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte

125 Jahre Deutsches Rechtswörterbuch - Jubiläum von 2022

Was ist ein Schnatbaum? Und was ein Stirnenstößer? Diese und viele andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW). Das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache feierte 2022 sein 125-jähriges Jubiläum. 1897 wurde mit der Arbeit an dem heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften beherbergten Forschungsprojekt begonnen. Rund 100.000 Wortartikel sind bereits gedruckt – und jedes Jahr kommen 1000 Artikel hinzu.

Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth gratulierte:

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth gratulierte der Heidelberger Forschungsstelle zu dem ungewöhnlichen Jubiläum. In seinem Grußwort betonte er das zentrale Verdienst des Deutschen Rechtswörterbuchs bei der Aufarbeitung der deutschen Rechtssprache. Das Wörterbuch mache die „sprachliche Dimension unserer geschichtlichen Fachsprache“ erfahrbar. Die „Erkenntnisse, die sich einstellen, wenn das Deutsche Rechtswörterbuch die Wurzeln unserer gegenwärtigen Rechtssprache freilegt“, seien beachtlich. Wörtlich fügte Harbarth hinzu:

„Im 125. Jahr des Deutschen Rechtswörterbuchs ist es an der Zeit, der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch für die Pflege und Bewahrung unseres historischen Sprachschatzes unseren tiefempfundenen Dank auszusprechen und unserer Bewunderung für das bislang Erreichte Ausdruck zu geben. Der Weg, der vor 125 Jahren angetreten wurde, ist schon ein weites Stück gegangen. Und doch bleibt ,vieles verschollen und verloren Geglaubte […] noch zu lösen‘ aus ,der ganzen Sprache sämtlicher Schatz‘, so Jacob Grimm in seiner ,Poesie des Rechts‘. Die Aufgabe bleibt also ebenso gewaltig wie bedeutend.“

1400 Jahre Sprachgeschichte in einem einzigen Wörterbuch

Das Deutsche Rechtswörterbuch bildet die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache ab – von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. So stammt beispielsweise der älteste Nachweis für das Wort „Graf“ aus einer Königsurkunde von 479 n.Chr. Im Artikel „absetzen“ findet sich sogar ein Beleg aus der Zeit vor 384 n.Chr. – aus der vergleichend herangezogenen gotischen Bibel des Bischofs Wulfila. Neben hoch- und niederdeutschen Quellen finden im DRW unter anderem langobardische, altenglische, altfriesische und mittelniederländische Texte Berücksichtigung. Denn nur so kann die mitteleuropäische Sprach- und Rechtsentwicklung adäquat abgebildet werden. Kaum ein anderes Wörterbuch deckt einen solch weiten Zeitrahmen ab.

Über 100.000 Wortartikel sind fertig

In alphabetischer Ordnung sortiert, beginnt das Deutsche Rechtswörterbuch mit dem Artikel „Aachenfahrt“. 2021 wurden die letzten mit „S“ beginnenden Artikel fertiggestellt. Die Doppellieferung 5-6 zu Band 14 – mit den Artikeln von „Subjekt“ bis „Taufzeuge“ befindet sich gerade im Druck. Erstellt wird das Wörterbuch von einem interdisziplinär arbeitenden wissenschaftlichen Team. „Unser Ziel ist es, die teils komplexen Wortbedeutungen möglichst allgemeinverständlich herauszuarbeiten“, berichtet Professor Andreas Deutsch, der das Projekt seit 2007 wissenschaftlich leitet. „Da das Wörterbuch außer dem juristischen Kernwortschatz auch juristisch relevante Wörter der Allgemeinsprache erläutert, ist das DRW nicht nur ein Nachschlagewerk für Juristen und Rechtshistoriker, sondern für alle historisch Interessierten. Das sehen wir auch sehr deutlich an den Nutzerzahlen im Internet“.

Ein Forschungsprojekt in fünf deutschen Staaten

1897 als Projekt der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gegründet, begann die Arbeit am Deutschen Rechtswörterbuch im Deutschen Kaiserreich. Über Jahre hinweg durchsuchten bis zu 250 Freiwillige aus unterschiedlichsten Ländern Europas wichtige Rechtsquellen nach relevanten Wörtern. Sie verzeichneten aussagekräftige Belegstellen auf Karteikarten. Die am Ende rund 2,5 Millionen „Belegzettel“ wurden im „Wörterbuch-Archiv“ in Heidelberg gesammelt, der späteren DRW-Forschungsstelle. Erst 1914 konnten die ersten Artikel fertiggestellt werden. Dann erschwerten der Erste Weltkrieg und die bald nach Gründung der Weimarer Republik einsetzende Weltwirtschaftskrise die Arbeit. Während der Nationalsozialistischen Terrorherrschaft hatte Forschungsstellenleiter Eberhard von Künßberg unter Repressalien zu leiden, weil er mit einer jüdischen Frau verheiratet war. Doch er lenkte das Projekt unbeirrt von politischen Einflussnahmeversuchen. Künßbergs Tod und der Zweite Weltkrieg brachten die Wörterbucharbeit zeitweilig zum Erliegen. Der Neuanfang während der deutschen Teilung gestaltete sich schwierig: Formal trat die „Akademie der Wissenschaften der DDR“ die Nachfolge der Preußischen Akademie an, doch konnte die in Heidelberg ansässige DRW-Forschungsstelle von Berlin (Ost) aus weder betreut noch finanziert werden. Daher fand das DRW bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seine neue Heimat. Das DRW war somit ein deutsch-deutsches Gemeinschaftsprojekt. Der Verlag saß in Weimar, der Druck erfolgte in der DDR. Noch vor der Deutschen Wiedervereinigung begann für das DRW die Digitalisierung. Neben den „Belegzetteln“ der Anfangsjahre dient seither ein elektronisches Textarchiv als Grundlage für die Artikelbearbeitung. Bereits 1997 ging das DRW als eines der ersten Wörterbücher Deutschlands mit ersten Artikeln ins Internet. Heute bietet DRW-Online zahlreiche zusätzliche Recherchemöglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was sich die Gründungsväter von 1897 haben vorstellen können.

F. Neuer Sammelband:

Band „Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen“ in der Schriftenreihe des DRW erschienen

Andreas Deutsch (Hg.), Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen (Akademiekonferenzen 32; Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs), 681 Seiten, ca. 50 Abbildungen, Preis: 68,00 € - 978-3-8253-4898-4, Heidelberg: Universitätsverlag Winter, 2021.

Mit der „Newen Reformacion“ der Reichsstadt Nürnberg (1479) beginnt die bis ins 17. Jahrhundert reichende Epoche der ,Stadtrechtsreformationen‘. Mit diesen modernisierten Stadtrechten, die fast wie Vorläufer heutiger Kodifikationen wirken, suchten die selbstbewussten Magistrate ihre Unabhängigkeit zu demonstrieren und nutzten hierzu den aufblühenden Buchdruck. Von am römischen Recht geschulten Juristen geprägt, sind die Stadtrechtsreformationen systematischer als ihre Vorläufer. Sie enthalten aber oft weniger römisches Recht, als zu erwarten wäre.

Der Band porträtiert diese Quellengattung und liefert – in dieser Form erstmalig – Kriterien für ihre Abgrenzung. Um ein klares Bild auch im Unterschied zum älteren Recht zu gewinnen, werden nach einführenden Beiträgen zunächst einzelne mittelalterliche Stadtrechte vorgestellt. Dann folgen Beschreibungen der wichtigen Stadtrechtsreformationen und Beispiele gescheiterter Reformationen – auch mit Blick über den deutschsprachigen Raum hinaus.

Der Band enthält außer einer ausführlichen Einführung in die Thematik durch den Herausgeber Beiträge von Gerhard Köbler, Gerhard Dilcher, Arend Mihm, Bernd Kannowski, Katalin Gönczi, Dieter Pötschke, Almuth Bedenbender, Manshu Ide, J. Friedrich Battenberg, Heike Hawicks, Wendt Nassall, Klaus-Peter Schroeder, Johannes Laschinger, Anja Amend-Traut, Petr Kreuz, Sonja Breustedt, Christoph Becker und Stephan Dusil. Mehr Infos zum Band finden Sie beim Verlag: https://www.winter-verlag.de/de/detail/978-3-8253-4898-4/Deutsch_Hg_Stadtrechtsreformationen/

G. Publikation zum Vortrag:

Als der böse Wolf noch böse war - Eine (Rechts-)Geschichte der Wölfe

Am 26. Juni 2019 hielt Prof. Andreas Deutsch im Hause der Akademie einen Vortrag über den Wolf in der Rechtsgeschichte. Jetzt ist hierzu in „damals“ ein Aufsatz erschienen.

Einer der größten Feinde des Menschen war über die Jahrhunderte hinweg der Wolf. Märchen wie „Rotkäppchen“ oder „Die sieben Geißlein“ zeugen von der großen Angst der Menschen früherer Jahrhunderte vor dem gefräßigen Raubtier. Nicht ohne Grund. Gab es doch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein zahlreiche Wölfe – auch in Deutschland und Mitteleuropa. In kalten Wintern drangen sie zum Teil selbst in größere Städte ein. Rund um Dörfer und Gehöfte suchten sie ihre Nahrung; oft wurden dann wehrlose Kinder zu blutigen Opfern. Im schweren Winter 1814/15 kamen allein in der Region Posen 28 Kinder durch Wölfe zu Tode. 1865/66 rissen Wölfe rund um Heidelberg über hundert Tiere. Die Verfolgung der Wölfe war schon im Mittelalter obrigkeitliche Aufgabe. Vor allem in der Frühneuzeit wurde die Bevölkerung zu Treibjagden zwangsverpflichtet. Man baute aufwändige Wolfsgruben und Wolfsfänge. Besonders im 17. Jahrhundert vermutete man hinter den Wolfsplagen indes auch Hexenzauber – und manch ein argloser Bürger wurde als vermeintlicher Werwolf enthauptet oder verbrannt.

https://www.wissenschaft.de/magazin/weitere-themen/als-der-wolf-noch-boese-war/


H. Sammelband:

„Das Tier in der Rechtsgeschichte“


Sammelband Das Tier in der RechtsgeschichteIm Sommer 2017 erschien der neueste Sammelband in der Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs: Das Tier in der Rechtsgeschichte. Der 673 Seiten starke Band mit zirka 70 Abbildungen wurde von Andreas Deutsch und Peter König herausgegeben. Er geht auf eine Akademiekonferenz im Jahre 2014 zurück, an welcher rund hundert Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und interessierte Gäste aus sechs europäischen Staaten und sieben unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen teilgenommen hatten. Die Ergebnisse der Tagung wurden in vielfältiger Weise ergänzt, sodass das Buch den Anspruch eines Handbuchs zum Thema erheben kann.

Seit es Menschen gibt, müssen sie sich in ihrem Verhältnis zu den Tieren definieren – und dies nicht zuletzt mit Mitteln des Rechts. Der interdisziplinär ausgerichtete Band bietet neben einer Gesamtschau auf die Geschichte des Tiers im Recht vertiefende Beiträge zu zentralen Einzelfragen, etwa zur Tierquälerei, zur Entstehung des Tierschutzes und zur Rolle der Tiere in ausgewählten Rechtsquellen. In einem breiten Bogen werden Fragen der Tierethik ebenso behandelt wie beispielsweise die Bedeutung der Tiere in der Heraldik, die Tierhalterhaftung sowie der Umgang mit den Tieren als Wirtschaftsgut, sei es bei der Jagd, der Weidehaltung oder als (oft lebendige) Naturalabgabe. Die rechtliche Dimension der Tier-Mensch-Beziehung wird zudem aus Sicht der Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachwissenschaft beleuchtet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Behandlung der Tiere im Strafrecht, etwa bei Tierstrafen und Inquisitionsprozessen gegen Tiere.

Weitere Informationen beim Verlag

Tagungsbericht bei HSozKult ist hier abrufbar.

Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis des Bandes und einen Handzettel mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.


I. Sammelband:

Der „Ungläubige“ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18. JahrhundertsCover Sammelband "Der ,Ungläubige´ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts

Im Oktober 2015 erschien der Sammelband "Der „Ungläubige“ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts", hrsg. von Ulrich Kronauer und Andreas Deutsch im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften - ein weiterer Band in der Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs beim Universitätsverlag Winter (Heidelberg). Das knapp 500-seitige Werk (mit Abbildungen und Registern) sucht nach den Wurzeln der modernen Toleranzdebatte in den gerade im 18. Jahrhundert zwischen Konservativen und Aufklärern oft erbittert geführten Auseinandersetzungen um Andersgläubige.

Aus der Verlagsankündigung:

Die Frage nach „Glaube“ und „Unglaube“ hat bis heute Brisanz. Während andernorts Menschen für ihren Glauben morden, muss in Europa die Toleranzdiskussion seit der Aufklärung stetig aufs Neue geführt werden. Der interdisziplinär ausgerichtete Band lenkt den Blick auf das 18. Jahrhundert, in dem traditionelle und modernisierende Kräfte zum Teil erbittert um Glaubenswahrheiten und Toleranzräume rangen. Wesentliche Positionen der Debatte wirken bis in unsere Tage nach. Nicht nur Atheisten, sondern auch Andersgläubige, etwa Muslime, Angehörige von Naturreligionen oder Sekten, galten für viele Christen des 18. Jahrhunderts als „ungläubig“ – und sollten entweder bekehrt und missioniert oder aber verfolgt und bestraft werden. Befürworter eines toleranten Umgangs setzten sich dem Verdacht aus, selbst ungläubig zu sein. Die Rolle des „Ungläubigen“ markiert somit einen spannenden Ausschnitt der komplexen Beziehung zwischen Aufklärung, Theologie und Recht (nicht nur) im 18. Jahrhundert. Der Band versucht eine exemplarische Annäherung mit historischen, rechtshistorischen, philosophischen, literaturwissenschaftlichen und theologischen Beiträgen.

Mehr Infos zum Band erhalten Sie hier als pdf.

Mehr zur Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs finden Sie direkt beim Verlag.


J. Sammelband:

Historische Rechtssprache des Deutschen


In der Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs ist Ende 2013 der Sammelband "Historische Rechtssprache des Deutschen", hrsg. von Andreas Deutsch im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, im Universitätsverlag Winter (Heidelberg) erschienen. Das knapp 500-seitige Werk mit zahlreichen Abbildungen beginnt mit einem Geleitwort des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof über die Rolle von Sprache im Recht (vgl. den Vortrag unter "Stimmen zum DRW").

Aus der Verlagsankündigung:

Manche halten die Rechtssprache für eine der ältesten Fachsprachen überhaupt, andere bestreiten, dass es eine Fachsprache des Rechts gibt. Dieser Band möchte die Geschichte der Rechtssprache des Deutschen in ihren vielen Facetten von den Anfängen bis in neuere Zeit beleuchten und hierbei einige Besonderheiten der Rechtssprache herausarbeiten, etwa die Möglichkeit der Sprachregulierung durch den Gesetzgeber. Neben einen historischen Abriss zur Entwicklung der deutschen Rechtssprache und grundlegende, handbuchartige Beiträge zum Charakter der Rechtssprache treten vertiefende Studien, etwa zum Bedeutungswandel von Rechtswörtern, zum Verhältnis von Bild und Sprache, zur Metapher im Recht, zu Reformversuchen der Rechts- und Verwaltungssprache, zum Problem der Allgemeinverständlichkeit von Gesetzen, zum Einfluss anderer Fachsprachen auf die Rechtssprache und zum Rechtswortschatz in der Literatur.

Mehr Infos zum Band erhalten Sie hier als pdf.

Mehr zur Schriftenreihe des Deutschen Rechtswörterbuchs finden Sie direkt beim Verlag.