Stimmen zum Deutschen Rechtswörterbuch

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Schreiben zum 4. Januar 2022:

„Im 125. Jahr des Deutschen Rechtswörterbuchs ist es an der Zeit, der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch für die Pflege und Bewahrung unseres historischen Sprachschatzes unseren tiefempfundenen Dank auszusprechen und unserer Bewunderung für das bislang Erreichte Ausdruck zu geben. Der Weg, der vor 125 Jahren angetreten wurde, ist schon ein weites Stück gegangen. Und doch bleibt ‚vieles verschollen und verloren Geglaubte [...] noch zu lösen‘ aus ‚der ganzen Sprache sämtlicher Schatz‘, so Jacob Grimm in seiner ‚Poesie des Rechts‘. Die Aufgabe bleibt also ebenso gewaltig wie bedeutend.“

Bundesverfassungsrichter a.D. Paul Kirchhof, Vortrag vom 29. Februar 2012:

Wenn die Forschungsstelle ‚Deutsches Rechtswörterbuch‘ einlädt, dann geht es immer um das Instrument des Rechts durch Sprache…“ (gesamter Vortrag als Audiodatei hier abrufbar).

Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Schreiben vom 16. Januar 1989:

Auch der neueste Teil des großen Werkes belegt, daß das Rechtswörterbuch weit über das rein Rechtliche hinaus sprach- und kulturgeschichtliche Bezüge besitzt, die wahrlich disziplinübergreifend sind. Es ist nur schade - wenngleich völlig verständlich - daß die Benutzer dieses vorzüglichen Kompendiums sehr lange warten müssen, bis ihre Wißbegierde von A bis Z befriedigt werden kann.“

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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. Dezember 2015

„Es geht zur Sache in diesem Lexikon … Ob Rechtssprache als eine reine Fachsprache aufzufassen sei, bleibt umstritten, der Bezug zum herkömmlichen Sprachgebrauch liegt auf der Hand, obgleich die jeweiligen Bedeutungshorizonte identischer Begriffe stark differieren können. Das erhellt in beispielloser Form das Großprojekt des Deutschen Rechtswörterbuchs (DRW) … Wie sich die Bedeutungen und der Wortgebrauch wandeln, zeigt sich … auch. Wer bei ,Silberblick‘ nur an leichtes Schielen oder die Mona Lisa denkt, stößt hier auf den metallischen Ursprung, einen Barren ,von Blei geläutertem Rohsilber‘, ein weiterer Beleg glänzender, repräsentativer Wörterbucharbeit.“

Deutschlandfunk (DLF, Studiozeit), 21. Juni 2012:

Die Verwendung und Bedeutung von Worten in der Sprache des Rechts - nirgends ist sie besser zu erforschen als ... im Deutschen Rechtswörterbuch, das seit 1897 fortgeschrieben wird, heute an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.“

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7. März 2012:

[Das Deutsche Rechtswörterbuch] ist ein echtes Jahrhundertprojekt, denn bereits seit 1896 arbeiten Juristen und Germanisten an dem Lexikon, das den rechtlich relevanten Wortschatz des Deutschen von seinen Anfängen als Schriftsprache bis 1815 behandelt.“

Südwestrundfunk (SWR 2), 29. Juni 2009:

Da sich in der Rechtssprache vergangene Sitten und Wertvorstellungen, Lebens- und Gedankenwelten widerspiegeln, ist das Deutsche Rechtswörterbuch als eine Art Kulturgeschichte zu betrachten … Die Auswertung 2,5 Millionen rechtssprachlicher Belege, das ist seit über hundert Jahren die Aufgabe der beteiligten Wissenschaftler. … Natürlich bedeuten 1400 Jahre Rechtsgeschichte aber, dass es in den Büchern [den elf erschienenen Bänden des DRW] nicht nur um neuhochdeutsche Begriffe gehen kann, … und das heißt, dass dieses Wörterbuch … nicht nur für den deutschen, sondern für den gesamteuropäischen Raum interessant ist“.

Neue Züricher Zeitung, 1/2. März 1997:

Das Rechtswörterbuch verbindet enzyklopädische Weite und präzise sprachhistorische Nachweise beispielsweise aus dem Mittelhochdeutschen, dem Altenglischen oder Mittelniederländischen, mit einer besonderen Anschaulichkeit. Die Geschichte der Wortbedeutungen wird nicht einfach referiert, sie tritt in einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten und ihren Sprachstufen vor Augen.“

Süddeutscher Rundfunk (S 2 Kultur), 13. August 1992:

( ... ) auch die Leser älterer literarischer Texte“ bedürfen „bereits der Hilfe solcher spezieller Nachschlagewerke“, „dann nämlich, wenn sie auf ein Wort stoßen, das gänzlich aus unseren gegenwärtigen Bewußtsein und Sprachschatz verschwunden ist, weil der Brauch oder die Institution, die es benennt, längst untergegangen ist.“

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Academies of Sciences and Humanities – Stores of Knowledge for the Future, 2012:

The famous movie song ‘As time goes by’ claims that ‘a kiss is just a kiss’. We would gladly believe it, but the project of a German legal dictionary undertaken at the Heidelberg Academy of Sciences and Humanities might change your mind. For many centuries, a kiss was not so much an expression of spontaneous erotic enthusiasm as a rather serious matter ... The DRW is neither a dictionary of today’s legal terms nor a lexicon for lawyers, but a historical dictionary whose sources cover the period from the 5th century to the Napoleonic era.“ (download here)