Die westgermanischen Sprachen im Deutschen Rechtswörterbuch

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Die sprachlichen Zeugnisse, die das Textcorpus für die Beschreibung der Rechtssprache bilden, sind in Sprachen abgefaßt, die zur westgermanischen Sprachfamilie gehören. Darunter versteht man Sprachen, die gewisse gemeinsame Kriterien erfüllen, die sie von anderen germanischen Sprachen - etwa den skandinavischen - unterscheiden. Die Texte stammen aus der Zeit von 500 bis 1830 und umfassen:

Geographisch umfasst der Sprachraum der Rechtsquellen den mitteleuropäischen Raum sowie historische Handelsniederlassungen und Siedlungen in Nord- und Osteuropa mit deutschsprachigem Anteil.